1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
VGH München: Ein Umbauvorhaben, das dazu führt, dass das umgebaute Gebäude nach außen sichtbar mehr Geschosse als die Umgebungsbebauung aufweist, fügt sich nicht ein
Beschluss vom 02.04.2024 – 2 ZB 23.61